DESTATIS - Statistisches Bundesamt

Erfüllungsaufwand Methodik

Erfüllungsaufwand

Mit Hilfe der Messung des Erfüllungsaufwands werden bestehende bundes­rechtliche Regelungen analysiert. Basierend auf diesen Ergebnissen werden Vorschläge zur Reduktion der Belastung entwickelt. Das Statistische Bundes­amt übernimmt als neutraler Dienst­leister für die Bundes­regierung und den Nationalen Normen­kontrollrat die Messung des Erfüllungs­aufwands und bei Bedarf die Schätzung der erwarteten Belastungs­änderung aus Regelungs­vorhaben. Auf Grundlage von § 8 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normen­kontrollrates ermittelt das Statistische Bundes­amt die Kosten dort, wo sie entstehen – bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und in den Ämtern und Behörden. Die Befragungen sind freiwillig und werden in der Regel telefonisch oder persönlich durchgeführt. Die erhobenen Daten zu den Normen und ihrer Belastung werden öffentlich zugänglich auf OnDEA dokumentiert und der Bestand systematisch fortgeschrieben. So können alle Interessierten die Entwicklungen beim Erfüllungs­aufwand verfolgen und sich in den Prozess einbringen. Die Erkenntnisse aus den Messergebnissen fließen in die Gesetz­gebung ein und sind eine der Entscheidungs­grundlagen für bessere Recht­setzung. Bei bestehenden Regelungen zeigen sie Ansätze für Verbesserungen auf und ermöglichen einen systematischen Bürokratie­abbau. Unser Hilfs­werkzeug ERBEX unterstützt bei der Berechnung des Erfüllungsaufwands.

Methodische Grundlage

Als methodische Grundlage der Bürokratie­kostenmessung dient das Standardkosten-Modell (SKM). Es wurde ursprünglich für die Darstellung der Belastung aus Informations­pflichten entwickelt. Relevant für dieses international standardisierte Verfahren sind die für die Erfüllung der Pflicht benötigte Zeit und die dabei entstandenen Zusatz­kosten der Betroffenen. Bei Unternehmen wird der ermittelte Zeitaufwand mit Hilfe der üblichen Stunden­lohnsätze monetarisiert, damit Personal- und Sachkosten in Euro ausweisbar sind. Der Aufwand je Fall und die Gesamtzahl der jedes Jahr in Deutschland auftretenden Fälle ergeben die aus der Pflicht entstehende jährliche Gesamt­belastung. Zur Messung des gesamten Erfüllungs­aufwands wurde das Standardkosten-Modell erweitert, das Vorgehen ist grundsätzlich für jede Art von gesetzlicher Vorgabe entsprechend. Zur Erweiterung gehört unter anderem die Berücksichtigung der einmaligen Kosten, die bei einer notwendigen Umstellung auf eine geänderte gesetzliche Grundlage entstehen.
Eine ausführliche Darstellung der Methodik findet sich im Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungs­aufwands in Regelungs­vorhaben der Bundes­regierung. Der Leitfaden steht am unteren Ende dieser Seite für Sie zum Download bereit.

Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung

Das relevante Maß für Bürokratie und Grundlage der Messungen ist der Erfüllungsaufwand. Er umfasst den Zeitaufwand und die Kosten, die den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der Verwaltung durch die Befolgung einer gesetzlichen Vorgabe entstehen.

Konzept zur Erhöhung der Transparenz über den Umstellungsaufwand für die Wirtschaft

Die Bundesregierung hat sich im Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau darauf verständigt, den Umstellungsaufwand möglichst zu begrenzen, darum wurde ein Konzept zur Erhöhung der Transparenz über den Umstellungsaufwand und zu dessen wirksamer und verhältnismäßiger Begrenzung erarbeitet.

Ex-post-Betrachtung von Erfüllungsaufwand aus bundesrechtlichen Regelungen

Die ex ante geschätzten Werte aus Gesetzes­folgen­abschätzungen zum Erfüllungs­aufwand werden in der Regel etwa zwei Jahre nach Inkrafttreten durch eine Ex-post-Betrachtung validiert. Das Konzept zur Planung und Durch­führung der Nach­messung stellt Transparenz über die methodische Vorgehens­weise des Statistischen Bundes­amtes bei den Nach­messungen und den Abnahme­prozess der Ergebnisse her.

Methodenhandbuch der Bundesregierung zur Einführung des Standardkosten-Modells

Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluss vom 25. April 2006 entschieden, das in mehreren europäischen Ländern bereits etablierte Standardkosten-Modell (SKM) auch in Deutschland einzuführen. Bei diesem Modell handelt es sich um einen methodischen Ansatz, mit dem ein wesentlicher Ausschnitt bestehender bürokratischer Belastungen systematisch ermittelt wird: Gemessen werden die Belastungen der Wirtschaft, der Bürger und der Verwaltung, die auf gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Berichtspflichten (Anträge, Formulare, Statistiken, Nachweise etc.) beruhen – mithin staatlich veranlasst sind.

Arbeitshilfe zur Evaluierung von Regelungen der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, dass wesentliche Gesetze und Rechts­verordnungen evaluiert werden müssen. Dabei wird überprüft, ob Gesetze das bewirken, was sie bewirken sollen, ob die definierten Ziele erreicht worden sind und ob die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur Wirkung einer Regelung stehen.