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Service Filme in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

OnDEA stellt sich vor

In diesem Video erhalten Sie Informationen über OnDEA, über Aufgaben und Ziele und Grundlagen der Messung des Erfüllungsaufwands.

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Über OnDEA

Herzlich willkommen auf der Online-Datenbank des Erfüllungsaufwands, OnDEA. Auf OnDEA werden sämtliche Regelungsvorhaben und die damit in Verbindung stehenden Vorgaben verzeichnet. Bei Regelungsvorhaben handelt es sich um alle Entwürfe von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, deren mögliche gewollten und ungewollten Auswirkungen erfasst und analysiert werden müssen. Weiterhin finden Sie zu sämtlichen Regelungsvorhaben die Schätzung des Erfüllungsaufwands.

Der Erfüllungsaufwand umfasst den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch die Befolgung einer bundesrechtlichen Vorschrift bei Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen. Teil des Erfüllungsaufwands sind Bürokratiekosten, die durch die Erfüllung von Informationspflichten verursacht werden. Diese sind im Bereich der Wirtschaft gesondert auszuweisen. Bei Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung ist eine Unterscheidung zwischen Informationspflichten und anderen Vorgaben nicht notwendig. Ebenfalls finden Sie auf dieser Webseite - frühestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung - die Nachmessung.

Mit Hilfe der Messung des Erfüllungsaufwands werden bestehende bundesrechtliche Regelungen analysiert. Basierend auf diesen Ergebnissen werden Vorschläge zur Reduktion der Belastung entwickelt. Auf Grundlage von § 8 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG) ermittelt das Statistische Bundesamt die Kosten dort, wo sie entstehen – bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und in den Ämtern und Behörden. Das Statistische Bundesamt übernimmt als neutraler Dienstleister für die Bundesregierung und den Nationalen Normenkontrollrat die Messung des Erfüllungsaufwands und bei Bedarf die Schätzung der erwarteten Belastungsänderung aus Regelungsvorhaben.

Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung gehört der Vollzugsaufwand. Darunter fällt zum Beispiel die Erstellung von neuen Formularen oder das Umplanen von Arbeitsschritten bei Inkrafttreten eines neuen Gesetzes. Auch das fiskalische Handeln der Verwaltung, z. B. als Halter von Kfz oder als Bauherr, ist dem Erfüllungsaufwand zuzurechnen.

Erfüllungsaufwand entsteht der Verwaltung insbesondere durch die Bearbeitung von Anträgen oder durch Überwachungsaufgaben sowie durch die Bereitstellung von Informationen und Materialien (z. B. Antragsformulare) für Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft oder für andere Teile der Verwaltung.

Wichtig für den Erfüllungsaufwand sind nur die entstehenden Kosten. Der erwartete Nutzen einer Neuregelung ist hier irrelevant.

ABSPANN
Über OnDEA

Herausgeber
Statistisches Bundesamt

Produktion
Gebärdenwerk GmbH

© 2021 Statistisches Bundesamt

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